1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Aponsi liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung der Aponsi sowie der Schriftform; dies gilt auch für
eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der parallele Einsatz von
Freelancern und Partnerunternehmen im Rahmen von Projekten ist zulässig, soweit
dies den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht beeinträchtigt.
2. Lieferzeiten und Verzug
Aponsi wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich
einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, hat der Kunde
das Recht, eine Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens
einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum
nicht zustande, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist schriftlich vom
Vertrag zurücktreten. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich der
Schadenersatz auf höchstens 5 % des Kaufpreises und umfasst nur den Ersatz
unmittelbaren Schadens, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder sonstigen
mittelbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf
Lieferung, sind ausgeschlossen.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn
Aponsi die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen
Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des
Kunden an Aponsi trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei VAKT®-GmbH, Alte Poststrasse
1, 57629 Lochum.
4. Zahlung
Forderungen der Aponsi sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Ab dem 30.
Tag nach Rechnungsdatum ist Aponsi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es
sei denn, dass Aponsi höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere
Belastung nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige
Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen
oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar,
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware
schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab
Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Aponsi Fehlmengen
nachliefern und im Übrigen nach Wahl die Ware umtauschen, zurücknehmen oder
einen Preisnachlass gewähren. Ist die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft,
stehen dem Käufer Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Geräte ist
auf Nachbesserung beschränkt.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
im Eigentum der VAKT®-GmbH. Dies gilt auch für nachträglich erworbene
Forderungen, z. B. aus Reparaturen oder sonstigen Leistungen. Während des
Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch
berechtigt, soweit er seinen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt. Bei
Computerprogrammen wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches, unbefristetes
Nutzungsrecht sowie das Recht zur Sicherungskopie eingeräumt, soweit dies nicht
den Lizenzbedingungen widerspricht. Der Kunde ist verpflichtet, Aponsi für
Rechteverfolgungen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7. Datenschutz
Aponsi ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
8. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue
Bestimmung, die wirtschaftlich möglichst nahekommt. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Verträge ist Lochum.
9. Freelancer- und Partnereinsatz
9.1 Leistungsumfang: Freelancer und Partner erbringen
die vereinbarten Dienstleistungen nach Projektauftrag, Leistungsbeschreibung
und abgestimmten Terminen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
von Aponsi.
9.2 Monitoring: Aponsi überwacht Freelancer und
Partner anhand vereinbarter Leistungskennzahlen (z. B. Erreichbarkeit,
Zeiterfassung, Einhaltung von Deadlines). Auf Wunsch erhält der Kunde Berichte
über den Projektfortschritt.
9.3 Mängel oder Ausfall: Meldet der Kunde erhebliche
Mängel, Verzögerungen oder Ausfälle, informiert Aponsi unverzüglich. Aponsi
stellt nach Möglichkeit Ersatz oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist
sicher.
9.4 Haftung bei SLA-Verstößen: Aponsi haftet nur für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für
mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungen durch Freelancer oder
Partner ist ausgeschlossen.
9.5 Ersatzmaßnahmen: Fällt ein Freelancer oder
Partner dauerhaft aus oder erbringt Leistungen nicht vertragsgemäß, kann Aponsi
nach eigenem Ermessen Ersatz bereitstellen oder den Einsatz anpassen.