All​gemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Aponsi liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Aponsi sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der parallele Einsatz von Freelancern und Partnerunternehmen im Rahmen von Projekten ist zulässig, soweit dies den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht beeinträchtigt. 
2. Lieferzeiten und Verzug
Aponsi wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadenersatz auf höchstens 5 % des Kaufpreises und umfasst nur den Ersatz unmittelbaren Schadens, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder sonstigen mittelbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Lieferung, sind ausgeschlossen. 
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Aponsi die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Aponsi trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei VAKT®-GmbH, Alte Poststrasse 1, 57629 Lochum. 
4. Zahlung
Forderungen der Aponsi sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Aponsi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, dass Aponsi höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 
5. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Aponsi Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach Wahl die Ware umtauschen, zurücknehmen oder einen Preisnachlass gewähren. Ist die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft, stehen dem Käufer Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Geräte ist auf Nachbesserung beschränkt. 
6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen im Eigentum der VAKT®-GmbH. Dies gilt auch für nachträglich erworbene Forderungen, z. B. aus Reparaturen oder sonstigen Leistungen. Während des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch berechtigt, soweit er seinen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt. Bei Computerprogrammen wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht sowie das Recht zur Sicherungskopie eingeräumt, soweit dies nicht den Lizenzbedingungen widerspricht. Der Kunde ist verpflichtet, Aponsi für Rechteverfolgungen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 
7. Datenschutz
Aponsi ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. 
8. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die wirtschaftlich möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge ist Lochum. 

9. Freelancer- und Partnereinsatz
9.1 Leistungsumfang: Freelancer und Partner erbringen die vereinbarten Dienstleistungen nach Projektauftrag, Leistungsbeschreibung und abgestimmten Terminen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Aponsi. 
9.2 Monitoring: Aponsi überwacht Freelancer und Partner anhand vereinbarter Leistungskennzahlen (z. B. Erreichbarkeit, Zeiterfassung, Einhaltung von Deadlines). Auf Wunsch erhält der Kunde Berichte über den Projektfortschritt. 
9.3 Mängel oder Ausfall: Meldet der Kunde erhebliche Mängel, Verzögerungen oder Ausfälle, informiert Aponsi unverzüglich. Aponsi stellt nach Möglichkeit Ersatz oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist sicher.
  9.4 Haftung bei SLA-Verstößen: Aponsi haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungen durch Freelancer oder Partner ist ausgeschlossen. 
9.5 Ersatzmaßnahmen: Fällt ein Freelancer oder Partner dauerhaft aus oder erbringt Leistungen nicht vertragsgemäß, kann Aponsi nach eigenem Ermessen Ersatz bereitstellen oder den Einsatz anpassen.​​